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Öffnungszeiten

Amtsstunden:                                                         7:30 bis 15:30 Uhr

Parteienverkehr:                                                     8:00 bis 12:00 Uhr


SERVICECENTER                                                  (Telefon +43 57601 21 17300):

Montag, Mittwoch und Freitag jeweils               8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                                     8:00 bis 15:00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12:00 Uhr – mit Ausnahme des Servicecenters während seiner Öffnungszeiten – nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.


AMTSTAG:

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung im Servicecenter!


BERATUNGSTERMINE:

Familienberatung (Zimmer 216):

Jeden Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung im Servicecenter!


VertretungsNetz Erwachsenenvertretung (Zimmer 015):

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung im Servicecenter!

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 17188

Adresse

4050 Traun

Johann Roithner Straße 8

Öffentliche Verkehrsmittel

Strassenbahn Linie 4 bis Hauptplatz Traun, 4 Gehminuten bis zum Gericht

Parkmöglichkeiten

Öffentliche Parkplätze befinden sich 2 Gehminuten vom Gericht entfernt, in der Badergasse zwischen Oberbank und Raiffeisenbank

Barrierefreiheit

Zugang

Der Zugang ist behindertengerecht, Lift ist vorhanden.
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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT61 0100 0000 0545 0088

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT66 0100 0000 0545 0095

BIC: BUNDATWW