Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtsstunden:
Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Servicecenter:
Montag bis Freitag 8:00 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle:
Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Familienberatung:
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher/innen werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Hinweis zum Amtstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Zum Amtstag können Sie sich telefonisch oder persönlich in unserem Servicecenter (Zimmer E 27) anmelden.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2742 809
Fax: +43 2742 809 394 880
Adresse
3100 Sankt Pölten
Schießstattring 6
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Gerichtsgebäude ist vom Hauptbahnhof zu Fuß innerhalb weniger Minuten über die Julius Raab-Promenade erreichbar.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze sind in geringer Zahl in der Nähe des Gerichtsgebäudes vorhanden. Parkgaragen befinden sich in unmittelbarer Umgebung in der Bräuhausgasse 1 und der Julius Raab-Promenade 27.
Stellplätze für Fahrzeuge nach § 29b Abs. 4 StVO befinden sich auf dem Vorplatz.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Schießstattring 6 möglich. Im Gebäude selbst besteht ebenfalls Barrierefreiheit.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT15 0100 0000 0546 1101
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT69 0100 0000 0546 1778
BIC: BUNDATWW