Bezirksgericht Spittal an der Drau

Öffnungszeiten
Maßnahmen - COVID-19
Um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter (idealerweise 1,5 bis 2 Meter) zu wahren.
Der Wegfall der Pflicht zum Tragen eines GSÖ ab 1. Juni 2022 in den Bundesländern Steiermark und Kärnten gilt - unbeschadet richterlicher Anordnung in Verhandlungen - auch für die Gerichte im Sprengel OLG Graz.
Es gilt weiterhin für Wartebereiche und andere Menschenansammlungen die Empfehlung zum vorübergehenden Tragen einer FFP2-Maske. Eine solche kann auch bei sonstigen besonders beengten räumlichen Verhältnissen je nach den Gegebenheiten im Bezirksgericht ausgesprochen werden.
Amtsstunden:
Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr.
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtszeitig eingelassen.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr,
telefonisch außerdem Dienstag und Donnerstag 12:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
EINGANGSKONTROLLE
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Schillerstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude befinden sich die Haltestellen verschiedener öffentlicher Buslinien. Vom Bahnhof Spittal/Millstättersee ist das Gerichtsgebäude in wenigen Minuten Fußweg erreichbar.
Parkmöglichkeiten
Neben dem Haupteingang befinden sich drei Besucherparkplätze.
In unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes sind eine gebührenpflichtige Kurzparkzone sowie gebührenpflichtige Privatparkplätze vorhanden.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch