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Geschichtliches

Ab 1278 stand den Salzburger Kurfürsten die unbeschränkte Gerichtshoheit zu. Nach der Angliederung Salzburgs an Österreich 1816 wurde 1818 als höchste Justizbehörde im Land ein Stadt- und Landrecht bestellt. Das nach 1854 errichtete Landesgericht amtierte bis 1909 am Residenzplatz und übersiedelte sodann an seinen Standort am Rudolfsplatz 2. Als das neue Justizgebäude im Jahre 1909 bezogen wurde, übersiedelte auch das Bezirksgericht, das bis dahin in der Kaigasse untergebracht war, in dieses Justizgebäude. Im Jahre 1924 erfolgte die Ausdehnung des Gerichtssprengels auf den Sprengel des ehemaligen Bezirksgerichtes Mattsee (diese wurde im Jahre 1924 geschlossen).

Mit 1.1.1988 wurden Räumlichkeiten in der nunmehr ehemaligen „Polizeikaserne“ in der Hellbrunnerstrasse 1 dem Bezirksgericht zur Verfügung gestellt. Im Laufe der nächsten Jahre wurde der Raumbedarf für das Bezirksgericht immer größer und wurde daher der sgn. „Südtrakt“ an der Polizeikaserne angebaut. In der Zeit der Umbauten waren Teile des Bezirksgerichtes in der Bereich des ehemaligen Diakonissenkrankenhauses in der Imbergstrasse untergebracht. Wegen des weiteren Raumbedarfs des Landesgerichtes (Ausweitung der Staatsanwaltschaft) und des Bezirksgerichtes sowie der Auflassung der Polizeikaserne im Zuge deren Reform wurde das gesamte Gebäude der Polizeikaserne adaptiert und nach modernsten Erfordernissen eingerichtet. Zwischenzeitig waren Teile des Bezirksgerichtes in einem Containergebäude am Hinterholzerkai 4a untergebracht. Im Jahre 2010 konnten alle Einrichtungen des Bezirksgerichtes in einem Gebäude unter der Anschrift Rudolfsplatz 3 untergebracht werden.