Bezirksgericht Oberpullendorf

Öffnungszeiten
Ab Dienstag, 3.11.2020 Parteienverkehr, Akteneinsicht, Beglaubigungen und Amtstag ausnahmslos über telefonische Voranmeldung und nur in dringenden Angelegenheiten.
Personen, die nicht im Besitz einer Ladung oder einer Terminvereinbarung sind, wird kein Zutritt ins Justizgebäude gewährt werden.
Ab sofort ist ein Zutritt zum Gerichtsgebäude nur mit einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil bzw. einem höheren Standard erlaubt, die in allen Bereichen getragen werden muss.
Ein Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten !
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Einlaufstelle: Montag, Donnerstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, ansonsten steht der Einlaufkasten rund um die Uhr zur Verfügung.
Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
VertretungsNetz Erwachsenenvertretung:
Beratungs- und Sprechtage jeden 1. und 3. Dienstag im Monat in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Hauptstraße 7
Parkmöglichkeiten
Keine eigenen Parkmöglichkeiten beim Amtsgebäude; Kurzparkzone entlang der Hauptstraße; ansonsten gebührenfreie Parkplätze der Stadtgemeinde Oberpullendorf (Parkplatz Zentrum-Augasse, Friedhofsweg, Mühlbachgasse/Schwimmbad)
Barrierefreiheit
Zugang
Wenn Hilfe benötigt wird, wenden Sie sich an unser Sicherheitspersonal und/oder die Mitarbeiter der Einlaufstelle per Glocke der Gegensprechanlage im Eingangsbereich oder Telefon (+43 2612 42502 32).
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.