Bezirksgericht Oberpullendorf

Öffnungszeiten
Parteienverkehr, Akteneinsicht, Beglaubigungen und Amtstag ausnahmslos über telefonische Voranmeldung.
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Einlaufstelle: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, ansonsten steht der Einlaufkasten rund um die Uhr zur Verfügung.
Montag, Donnerstag und Freitag ist die Einlaufstelle ab 12:00 per Glocke der Gegensprechanlage im Eingangsbereich erreichbar.
Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
VertretungsNetz Erwachsenenvertretung:
Beratungs- und Sprechtage finden jeden 1. Dienstag im Monat nach telefonischer Voranmeldung statt;
telefonische Terminvereinbarung unter +43 2682 61233
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Parkmöglichkeiten
Keine eigenen Parkmöglichkeiten beim Amtsgebäude; Kurzparkzone entlang der Hauptstraße; ansonsten gebührenfreie Parkplätze der Stadtgemeinde Oberpullendorf (Parkplatz Zentrum-Augasse, Friedhofsweg, Mühlbachgasse/Schwimmbad)
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang (Lift) ist vorhanden.
Der Zutritt erfolgt über den Innenhof des Amtsgebäudes.
Wenn Hilfe benötigt wird, wenden Sie sich an unser Sicherheitspersonal und/oder die Mitarbeiter der Einlaufstelle per Glocke der Gegensprechanlage im Eingangsbereich oder Telefon (+43 2612 42502 32).
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch