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Geschichtliches

Die erste Erwähnung der Gerichtsbarkeit in Neunkirchen stammt aus dem Jahr 1733, damals wurde, wie sich aus einer urkundlichen Erwähnung aus 1853 ergibt, ein Grundbuch angelegt. Die Behördenreform 1850 war auch für das Gericht in Neunkirchen ein markantes Datum. In Vorbereitung der Eröffnung des Bezirksgerichtes am 1. Juli 1850 richtete der damalige Marktrichter, Peter LACKNER über Aufforderung der Gerichtseinführungskommission das Ersuchen an die Gemeinde zur Beschaffung der Kanzleieinrichtung. Dieses Ansuchen wurde aus finanziellen Gründen abgelehnt. Das neu gegründete Gericht bestand aus dem Vorsteher und je zwei ihm unterstellten Assistenten und Auskultanten, einem Grundbuchsführer, drei Kanzlisten, einem Gerichtsvollzieher und zwei Gehilfen.

1929 war das Gericht noch im Gebäude Triesterstraße 59, einem Privathaus, untergebracht. 1937 wurde dann am Grundstück Triesterstraße 15 ein neues Gerichts- und Amtsgebäude mit Gefangenenhaus, Finanz- und Eichamt und Vorsteherwohnung errichtet. Bauleiter war Oberbaurat Ing. STURM, der auch das Kreisgericht Krems errichtet hatte. Er hat mit diesen Erfahrungen beste Arbeitsmöglichkeiten in großzügigen, hellen und zweckmäßig angelegten Räumen geschaffen. Nach dem Kriegsbeginn musste das Grundbuch jedoch schon bald nach Seebenstein ausgelagert werden.

Nach dem Kriegsende kehrten die ausgelagerten Abteilungen des Gerichtes zwar wieder nach Neunkirchen zurück, jedoch nicht in das vom russischen Stadtkommando in Beschlag genommene Gerichtsgebäude, sondern in ein Kaufhaus am Hauptplatz 8. Im Gerichtsgebäude amtierte damals nur mehr der Gerichtsvorsteher, sein Kanzleichef und eine Sekretärin. Doch auch er wurde bald aus seiner Beamtenwohnung vertrieben und der bisher als Amtsraum dienende Grundbuchsraum ebenfalls vom Stadtkommando angefordert. Das gesamte Gericht war zu dieser Zeit hinter mit Brettern vernagelten Auslagenfenstern am Hauptplatz einquartiert. Der Grundbuchsraum diente hingegen den Besatzungsoffizieren als Kinosaal.

Im Gefangenenhaus waren während der Besatzungszeit viele zur Deportation nach Sibirien Verurteilte inhaftiert. Unter anderem Béla KOVÁCS (Generalsekretär der Kleinen Landwirte Partei Ungarns), József MINDSZENTY (Erzbischof von Esztergom) und Dr. Margarethe OTTILINGER (spätere Vorstandvorsitzende der ÖMV AG).

Während dieser Zeit wurde am Standort Neunkirchen am 1. September 1950 ein Arbeitsgericht eingerichtet, dessen Sprengel auch jenen des ehemaligen Bezirksgerichtes Gloggnitz umfasste. Doch erst nach Abschluss des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 und Abzug der Besatzungsmacht wurde das Gerichts- und Amtsgebäude wieder instand gesetzt und auch als solches verwendet.

Am 5. Mai 1969 wurde das bezirksgerichtliche Gefangenenhaus von der Strafvollzugsverwaltung übernommen und eine Außenstelle des kreisgerichtlichen Gefangenenhauses Wiener Neustadt. Zu dieser Zeit war das Gefangenenhaus mit bis zu 55 Insassen belegt. Wenige Monate später wurde eine geschlossene Abteilung für Erziehungsbedürftige, die therapeutisch behandelt wurden, geschaffen. 1975 wurde die Außenstelle vorübergehend geschlossen und am 30. September 1989 endgültig aufgelassen und von der Strafvollzugsverwaltung an die Justizverwaltung übergeben.

1987 verlor das Bezirksgericht Neunkirchen seine arbeits- und sozialgerichtlichen Kompetenzen an das Kreisgericht Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht. 1990 zog das Finanzamt Neunkirchen in die im Parterre gelegenen Amtsräume der ehemaligen Strafverwaltung ein, die im Halbstock gelegenen Aufenthaltszellen wurden zu Amtsräumen für das Bezirksgericht adaptiert und die restlichen Zellen zu Aktenlagern für Gericht und Finanzamt umgestaltet.

Mit Auflösung des Bezirksgerichtes Aspang am 1. Juli 2002 wurde ein Teil der Gemeinden in dessen Sprengel in den des Bezirksgerichtes Neunkirchen übertragen, der andere Teil an das Bezirksgericht Gloggnitz. Dieses wiederum wurde mit 31. Dezember 2013 aufgelöst und ebenfalls dem Bezirksgericht Neunkirchen eingegliedert. Aufgrund der Platznot im alten Gebäude, dessen Umbau sich durch Auflagen des Denkmalschutzes verzögerte, verblieben jedoch einzelne Abteilungen am alten Standort in Gloggnitz, der ab diesem Zeitpunkt eine Außenstelle des Bezirksgerichtes Neunkirchen bildete.

Quellen:
Franz LECHNER, 100 Jahre Gerichtsgebäude Wiener Neustadt, Bundesministerium für Justiz 1993