Öffnungszeiten
Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr
Protokollaranträge und Ansuchen im Grundbuch werden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung unter 02772/52581-27 aufgenommen.
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Terminvergabe
Vorsprachen am Amtstag bei den Richtern oder den Diplomrechtspflegern sind ausschließlich nach (telefonischer, persönlicher oder schriftlicher) Voranmeldung unter 02772/52581 möglich.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2772 52581
Fax: +43 2772 52581 11
Adresse
3040 Neulengbach
Hauptplatz 2
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Gerichtsgebäude ist wenige Gehminuten von der ÖBB-Haltestelle "Neulengbach-Stadt" entfernt.
Parkmöglichkeiten
Im Bereich des Gerichtsgebäudes ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden. Ein gebührenfreier Parkplatz besteht wenige Gehminuten entfernt auf dem Kirchenplatz.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT21 0100 0000 0546 1187
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT34 0100 0000 0546 1826
BIC: BUNDATWW