Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Parteienverkehr:
nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtstag:
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe
Telefonischer Parteienverkehr:
Dienstag, Mittwoch und Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Die Vermittlung ist Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr erreichbar.
Familien- (Scheidungs-) beratung
Dienstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Grundbuchsanträge und Grundbuchsauszüge nach telefonischer Voranmeldung"
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 2572 2719
Fax: +43 2572 2719 42
Adresse
2130 Mistelbach/Zaya
Museumgasse 1
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Schnellbahn S 2 - der Bahnhof befindet sich in der Nähe des Gerichtes.
Die Postbushaltestelle liegt am Hauptplatz in unmittelbarer Nähe des Gerichtes.
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten sind in der Kurzparkzone am Hauptplatz vorhanden.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT41 0100 0000 0546 0827
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT94 0100 0000 0546 1716
BIC: BUNDATWW