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Öffnungszeiten

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Parteienverkehr: 

nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)

Montag bis Freitag  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Amtstag:
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag    07.30 Uhr bis 15.30 Uhr  

Familien- (Scheidungs-) beratung
Dienstag    9.00 Uhr bis 11.00 Uhr  

Grundbuchsanträge und Grundbuchsauszüge nach telefonischer Voranmeldung"


Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.


Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2572 2719

Fax: +43 2572 2719 42

Adresse

2130 Mistelbach/Zaya

Museumgasse 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Schnellbahn S 2 - der Bahnhof befindet sich in der Nähe des Gerichtes.

Die Postbushaltestelle liegt am Hauptplatz in unmittelbarer Nähe des Gerichtes.

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten sind in der Kurzparkzone am Hauptplatz vorhanden.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT41 0100 0000 0546 0827

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT94 0100 0000 0546 1716

BIC: BUNDATWW