Medienstelle
Der Justiz ist es ein großes Anliegen, dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden.
Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.
Bei den größeren Gerichten, bei allen Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Verfahren) betraut sind. Ihre Medienarbeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem Medienerlass 2016, der Ihnen im Bereich "Justiz > Medienstellen" als Download zur Verfügung steht.
Dieses Bezirksgericht verfügt über keine Medienstelle. Wenden Sie sich
mit Ihrer Medienanfrage bitte an die Medienstelle des übergeordneten
Landesgerichtes.
Die Mediensprecher als Leiter dieser Medienstellen haben die
gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen
Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz,
Persönlichkeitsrechte) zu beachten und dafür zu sorgen, dass die sachgemäße
Durchführung von laufenden Verfahren dadurch nicht vereitelt, erschwert,
verzögert oder gefährdet wird.