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Öffnungszeiten

Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr


Telefonischer Parteienverkehr: 

Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr


Für Beglaubigungen bitte Termine telefonisch unter +43 1 869 76 47 - 53 vereinbaren.


WICHTIGE INFORMATION ZUM AMTSTAG

Wir ersuchen Sie, sich für die Vorsprache am Amtstag (Dienstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) telefonisch anzumelden.

Durch die Voranmeldung verkürzen sich die Wartezeiten. Außerdem kann sich der zuständige Mitarbeiter des Gerichts Ihren Akt für die Vorsprache vorbereiten.

Sie erreichen das Bezirksgericht Liesing unter der Tel. Nr. +43 1 869 76 47 . Bitte lassen Sie sich mit der zuständigen Gerichtskanzlei verbinden und vereinbaren Sie dort den Termin für die Vorsprache.


Familienberatung: Dienstag 8.00 bis 13.00 Uhr (keine Voranmeldung notwendig)


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag 08:00 bis 13:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 (01) 869 76 47

Fax: +43 (01) 869 76 47 - 50

Adresse

1230 Wien

Haeckelstraße 8

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Bezirksgericht Liesing ist vom Bahnhof Liesing zu Fuß in ca. 5 Minuten erreichbar. Am Bahnhof Liesing halten die Schnellbahnen S1, S2, S3, S4 und Regionalzüge, ebenso die Busse 60A, 61A, 62A, 64A und 66A.

Parkmöglichkeiten

Um das Gerichtsgebäude gilt eine gebührenpflichtige Kurzparkzone. Am Liesinger Platz steht eine kostenpflichtige Parkgarage zur Verfügung.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein Aufzug sowie Toiletten für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind vorhanden.
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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT17 0100 0000 0546 0580

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT36 0100 0000 0546 1596

BIC: BUNDATWW