Bezirksgericht Leoben

Öffnungszeiten
AMTSSTUNDEN: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
PARTEIENVERKEHR nur nach telefonischer Anfrage: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
JUSTIZ-SERVICECENTER: Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr
Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
Tel.Nr.: 03842 404 325000
EINGANGSKONTROLLE
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Dr. Hanns Groß-Straße 7
Öffentliche Verkehrsmittel
ANREISE MIT ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN
Buslinien der Leobner (Linie L) Verkehrsbetriebe, Post und Österreichische Bundesbahnen sowie MVG (Regionalbus 810) halten in unmittelbarer Nähe des Justizzentrums (Haltestelle Nennersdorferstraße oder Bürgerwaldsiedlung). Der anschließend ansteigende, über eine Treppe führende Fußweg beträgt ca. 4 Minuten.
Parkmöglichkeiten
Vor dem Justizzentrum sind gebührenpflichtige Parkplätze vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich.
Zufahrt für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist bis zum Haupteingang möglich.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.