Bezirksgericht Klagenfurt

Öffnungszeiten
Maßnahmen - COVID 19
Parteienverkehr - außer in dringenden Fällen - nur nach telefonischer Voranmeldung im Justiz-Servicecenter
Telefonnummer: +43 463 5840-373 960
Weiterhin werden alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus ("Corona") zu verhindern, insbesondere wird eine ausrechende Trennung der Personen hergestellt. In den parteiöffentlichen Bereichen ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter (idealerweise 1,5 bis 2 Meter) zu wahren und ein Gesichtsschutz nach den in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltenden Regeln zu tragen. Mit Wirkung ab 01. Juni 2022 entfällt die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes.
Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal bei Erfüllung eines der 3G ("geimpft", "genesen", "getestet") befindet das Entscheidungsorgan.
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Justiz-Servicecenter: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonnummer: +43 463 5840-373 960
Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und dient der Erledigung einfacher Anliegen.
Auch Termine zum Amtstag (dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sind vorher im Justiz-Servicecenter zu vereinbaren.
Familienberatung der Caritas: jeweils dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr auf Zimmer 507, 5. Obergeschoß
Eingangskontrolle:
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Feldkirchner Straße 6
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt beim Eingang in der Feldkirchnerstraße befinden sich Haltestellen verschiedener öffentlicher Buslinien.
Parkmöglichkeiten
Hinter dem Amtsgebäude befinden sich innerhalb des abgeschrankten Bereiches zwei gekennzeichnete Behindertenparkplätze (Parkberechtigte werden gebeten, bei der Sprechstelle beim Einfahrtsschranken zu läuten!). Es stehen beim Amtsgebäude keine weiteren Parkplätze zur Verfügung. Parkmöglichkeiten sind rund um das Gerichtsgebäude in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone gegeben. Die nächste gebührenpflichtige Parkgarage - die "Theatergarage" - befindet sich in der Josef Wolfgang Dobernigstraße.
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude ist über den Haupteingang möglich. Im Amtsgebäude befinden sich auch zwei Personenaufzüge, welche für Personen mit eingeschränkter Mobilität (mit einer Braillezeile) ausgelegt sind. Ein barrierefreies WC ist im Erdgeschoß vorhanden und vorschriftsmäßig ausgestattet.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch