Bezirksgericht Kitzbühel

Öffnungszeiten
Amtsstunden : 07:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle und Rechnungsführer: 07:30 bis 15:30 Uhr
Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr, in dringenden Fällen 07:30 bis 15:30 Uhr
Familienberatung : Dienstag 08:00 bis 10:30 Uhr
Der Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt weiter aufrecht.
Natürlich werden aber alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern. Deshalb gilt generell im gesamten Gerichtsbereich die Pflicht, eine FFP2 Maske zu tragen und einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Trotz aufrechten Gerichtsbetriebs kann es in den nächsten Wochen dazu kommen, dass Verhandlungen auf einen späteren Termin verlegt werden müssen. Wir sind bemüht, Sie davon zeitgerecht zu informieren. Im Übrigen ist Ladungen auch weiterhin Folge zu leisten.
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Auswirkungen der Corona-Ampelschaltung auf den Justizbetrieb:
Parteienverkehr findet derzeit nur nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen) statt, wobei der Zweck der Voranmeldung einzig darin besteht, Wartezeiten und damit nicht gewünschte Massenansammlungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Wagnerstraße 17
Parkmöglichkeiten
Ein gebührenfreier öffentlicher Parkplatz befindet sich nördlich des Gerichtsgebäudes; vor dem Eingang des Gebäudes besteht eine gebührenpflichtige Kurzparkzone.
Barrierefreiheit
Zugang
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.