Öffnungszeiten
Parteienverkehr: 08.00 bis 12.00 Uhr (Dienstag 08.00 bis 13.00 Uhr) - eine Voranmeldung wird empfohlen!
Für Vorsprachen am Amtstag (Vorsprache bei einem Entscheidungsorgan) ist in sämtlichen Sparten eine Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsabteilung erforderlich. Bei Vorsprache ohne vorherige Anmeldung kann nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten mit einem Termin am selben Tag gerechnet werden.
Einlaufstelle: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Für Beglaubigungen ist eine telefonische Voranmeldung unter +43 1 51528 / 308709 oder / 308710 erforderlich.
Exekutionsregisterauszüge müssen in der jeweils zuständigen Geschäftsabteilung vorbestellt werden (+43 1 51528).
Scheidungsklagen können am Amtstag zu Protokoll gegeben werden. Termine müssen vorab persönlich oder telefonisch (+43 1 51528 / 308721) beim Infopoint vereinbart werden.
Die am Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingerichtete familienrechtliche Beratungsstelle des Institutes für Ehe und Familie steht am Dienstag zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr (ohne Voranmeldung) zur Verfügung.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 13:00
Für Vorsprachen am Amtstag (Vorsprache bei einem Entscheidungsorgan) ist in sämtlichen Sparten eine Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsabteilung erforderlich. Bei Vorsprache ohne vorherige Anmeldung kann nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten mit einem Termin am selben Tag gerechnet werden.
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 1 51528
Fax: +43 1 51528 308720
Adresse
1030 Wien
Marxergasse 1a
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
S1, S2, S3, S7, U3, U4, OParkmöglichkeiten
Erster und dritter Bezirk sind Montag bis Freitag werktags von 9.00 bis 22.00 Uhr Kurzparkzone mit einer Parkdauer von zwei Stunden. Für die Landstraßer Hauptstraße und andere Geschäftsstraßen gilt eine örtlich gekennzeichnete Sonderregelung. Im Gerichtsgebäude und im näheren Umkreis gibt es (kostenpflichtige) Garagen.Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist über den linken Eingang möglich.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
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