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Öffnungszeiten


Parteienverkehr: 08.00 bis 12.00 Uhr (Dienstag 08.00 bis 13.00 Uhr) - eine Voranmeldung wird empfohlen!

Für Vorsprachen am Amtstag (Vorsprache bei einem Entscheidungsorgan) ist in sämtlichen Sparten eine Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsabteilung erforderlich. Bei Vorsprache ohne vorherige Anmeldung kann nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten mit einem Termin am selben Tag gerechnet werden.

Einlaufstelle: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Für Beglaubigungen ist eine telefonische Voranmeldung unter +43 1 51528 / 308709 oder / 308710 erforderlich.

Exekutionsregisterauszüge müssen in der jeweils zuständigen Geschäftsabteilung vorbestellt werden (+43 1 51528).

Scheidungsklagen können am Amtstag zu Protokoll gegeben werden. Termine müssen vorab persönlich oder telefonisch (+43 1 51528 / 308721) beim Infopoint vereinbart werden.

Die am Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingerichtete familienrechtliche Beratungsstelle des Institutes für Ehe und Familie steht am Dienstag zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr (ohne Voranmeldung) zur Verfügung.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 13:00

Erreichbarkeit

Telefon: +43 1 51528

Fax: +43 1 51528 308720

Adresse

1030 Wien

Marxergasse 1a

Öffentliche Verkehrsmittel

S1, S2, S3, S7, U3, U4, O

Parkmöglichkeiten

Erster und dritter Bezirk sind Montag bis Freitag werktags von 9.00 bis 22.00 Uhr Kurzparkzone mit einer Parkdauer von zwei Stunden. Für die Landstraßer Hauptstraße und andere Geschäftsstraßen gilt eine örtlich gekennzeichnete Sonderregelung. Im Gerichtsgebäude und im näheren Umkreis gibt es (kostenpflichtige) Garagen.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist über den linken Eingang möglich.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT32 0100 0000 0546 0504

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT56 0100 0000 0546 1527

BIC: BUNDATWW