Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Öffnungszeiten

Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.

Auch Termine zum Amtstag (dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sind vorher telefonisch zu vereinbaren.

Amtstag

Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Termine zum Amtstag sind vorher telefonisch zu vereinbaren.

Erreichbarkeit

Telefon: +43 4282 2130

Fax: +43 4282 2130 30

Adresse

9620 Hermagor

10. Oktober-Straße 6

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Zugbahnhof ist in ca. 7 Minuten erreichbar und die Bushaltestelle Gasserplatz ist vom Amtsgebäude ca. 3 Minuten entfernt.

Parkmöglichkeiten

Parkplätze gibt es im Hof des Amtsgebäudes sowie auf gebührenfreien Kurzparkflächen in unmittelbarer Nähe des Amtsgebäudes.

Barrierefreiheit

Zugang

Mit einem Treppenlift wird der Zugang zu den Räumlichkeiten im Erdgeschoss ermöglicht.

logo-gs

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT41 0100 0000 0547 0721

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT73 0100 0000 0547 1115

BIC: BUNDATWW