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Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anliegen bei Gericht einen Termin  (+43 3322 42285):

  • So stellen Sie sicher, dass die für Sie zuständige Person ausreichend Zeit hat.
  • Bei der Terminvereinbarung kann bereits besprochen werden, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen. Dies erspart Ihnen allenfalls einen weiteren Termin.
  • Lange Wartezeiten können vermieden werden.

Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Abweichende individuelle Terminvergaben sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Akteneinsicht und Beglaubigungen: täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Erstberatung - Erwachsenenschutz: Das VertretungsNetz Erwachsenenschutz bietet in den Räumlichkeiten des Bezirksgerichts Güssing Beratungen an. Diese Beratungen finden - nur bei Voranmeldung (+43 3322 42285-44) - 14-tägig (ungerade Kalenderwoche) am Dienstag Vormittag statt.

Familiengerichtshilfe: In diesem Gebäude befindet sich im Erdgeschoß die Familiengerichtshilfe für die Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf.

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr (Anmeldung empfohlen)

Erreichbarkeit

Telefon: +43 3322 42285

Fax: +43 3322 42285 10

Adresse

7540 Güssing

Grabenstraße 2

Parkmöglichkeiten

Im Bereich des Gerichtsgebäudes sind gebührenfreie Parkplätze vorhanden.

Ein großer gebührenfreier Parkplatz befindet sich in der Gartengasse / Kreuzung Badstraße.

Barrierefreiheit

Zugang

Das Gebäude ist auf allen Ebenen barrierefrei zugänglich, barrierefreie Toilette und Wickeltisch sind vorhanden.

Hilfsbedürftige Menschen unterstützt beim Eingang unsere geschulte Sicherheitskraft.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT19 0100 0000 0546 1417

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT40 0100 0000 0546 1912

BIC: BUNDATWW