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Öffnungszeiten

AMTSSTUNDEN: 

Montag bis Freitag 7.30 - 15.30 Uhr

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.


PARTEINVERKEHR:

Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung über das Servicecenter ist erforderlich.


JUSTIZ-SERVICECENTER: 

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen.

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.

Tel. Nr. 0316/8074-6666 

Amtstagstermine sind vorher im Justiz-Servicecenter telefonisch zu vereinbaren.

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 316 8074

Fax: +43 316 8074 6806

Adresse

8020 Graz

Grieskai 88

Parkmöglichkeiten

sind in der Kurzparkzone bzw in der Grünen Zone rund um das Gebäude, sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Parkhaus Griesgasse, Citygarage Weitzer, Tiefgarage Kunsthaus, Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz), vorhanden.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Buslinie der Grazer Verkehrsbetriebe 39 bis Haltestelle Karlauerkirche (anschließend Fußweg ca. 5 Minuten), oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 13, 26 sowie Buslinien 30, 31, 32, 33, 33E, 34, 34E, 39, 40, 67E bis Haltestelle Jakominiplatz, anschließend Stadtbus Linie 30 bis Haltestelle Gebietskrankenkasse (Fußweg ca. 10 Minuten).

Barrierefreiheit

Zugang

Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT28 0100 0000 0547 0082

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT74 0100 0000 0547 0903

BIC: BUNDATWW