Bezirksgericht Graz-West

Öffnungszeiten
COVID19 - AKTUELLE INFORMATION:
Im gesamten Gerichtsgebäude ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
AMTSSTUNDEN:
Montag bis Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
PARTEINVERKEHR:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung über das Servicecenter ist erforderlich.
JUSTIZ-SERVICECENTER:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
Tel. Nr. 0316/8074-6666
Amtstagstermine sind vorher im Justiz-Servicecenter telefonisch zu vereinbaren.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Grieskai 88
Parkmöglichkeiten
sind in der Kurzparkzone bzw in der Grünen Zone rund um das Gebäude, sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Parkhaus Griesgasse, Citygarage Weitzer, Tiefgarage Kunsthaus, Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz), vorhanden.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Buslinie der Grazer Verkehrsbetriebe 39 bis Haltestelle Karlauerkirche (anschließend Fußweg ca. 5 Minuten), oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 13, 26 sowie Buslinien 30, 31, 32, 33, 33E, 34, 34E, 39, 40, 67E bis Haltestelle Jakominiplatz, anschließend Stadtbus Linie 30 bis Haltestelle Gebietskrankenkasse (Fußweg ca. 10 Minuten).
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.