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Öffnungszeiten

Das Bezirksgericht Gmünd arbeitet im Normalbetrieb. Folgendes ist zu beachten:


  1. Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
  2. Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Außerdem ist die Sicherheitskontrolle angewiesen, Personen mit Erkrankungssymptomen auch im Falle einer Ladung oder eines Termins den Zutritt zu verweigern.
  3. Öffnungszeiten

    Das Bezirksgericht Gmünd ist derzeit von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr telefonisch erreichbar.

    Wählen sie bitte die Nummer 02852/52291.

    Eingeschränkter Parteienverkehr ist von Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

    Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  4. Grundsätzliche Information zum Amtstag

Jede Vorsprache zum Amtstag erfordert eine telefonische Voranmeldung.

Durch die Voranmeldung verkürzen sich die Wartezeiten. Außerdem kann sich der zuständige Mitarbeiter des Gerichts Ihren Akt für die Vorsprache vorbereiten.

Wählen sie bitte die Nummer 02852/52291.


Amtstag

Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvergabe unter +43 2852 52291-0)

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2852 52291

Fax: +43 2852 52291 20

Adresse

3950 Gmünd, NÖ

Schremser Straße 9

Parkmöglichkeiten

Im Umfeld des Gerichts gibt es  eine - gebührenfreie - Kurzparkzone (90 Minuten).

In der Mühlgasse gibt es einen Parkplatz.

Barrierefreiheit

Zugang

Es gibt einen Personenaufzug.

Zugang für Personen mit besonderen Bedürfnissen über den Hof, dieser ist erreichbar über die Sigismundgasse. 


Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT83 0100 0000 0546 0944

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT07 0100 0000 0546 1730

BIC: BUNDATWW