Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich

Öffnungszeiten
COVID-19-Maßnahmen
Das Bezirksgericht Gmünd arbeitet unter Beachtung von Schutzvorkehrungen so weit wie möglich im Normalbetrieb. Die (im Internet abrufbare) Hausordnung legt verpflichtende Vorsichtsmaßnahmen fest, die zum Teil von der aktuell gültigen Ampelfarbe der Corona-Ampel des Gesundheitsministers abhängig sind. Bei Besucher:innen von Verhandlungen kann der Zugang zu Gericht vom Vorliegen eines 3G-Nachweises abhängig gemacht werden. Gleiches gilt für Sachverständige und Dolmetscher:innen. Folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind hervorzuheben:
- Im gesamten Gerichtsgebäude ist eine Mund und Nase bedeckende Maske zu tragen. Hierfür gilt derselbe Standard, wie er zum gleichen Zeitpunkt für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel vorgesehen ist. Lassen die allgemeinen Vorschriften für die Benützung der Öffis bspw. einen einfachen Mund-Nasen-Schutz zu, ist dieser auch für das Betreten des Gerichtsgebäudes ausreichend. Bei Ampelstufe „Rot“: Jedenfalls FFP2-Maskenpflicht.
- Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal bei Einhaltung der 3 G-Regel befindet das Entscheidungsorgan.
- Wer Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist, dem wird auch mit Ladung kein Einlass gewährt.
- Im gesamten Gerichtsgebäude ist ein Mindestabstand von einem Meter (empfohlen: 1,5 bis 2 Meter) zu anderen Personen einzuhalten. Bei Ampelstufe „Rot“: Mindestens zwei Meter.
- Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
- Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Außerdem ist die Sicherheitskontrolle angewiesen, Personen mit Erkrankungssymptomen auch im Falle einer Ladung oder eines Termins den Zutritt zu verweigern.
- Öffnungszeiten
Das Bezirksgericht Gmünd ist derzeit von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Wählen sie bitte die Nummer 02852/52291.
Eingeschränkter Parteienverkehr ist von Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Grundsätzliche Information zum Amtstag
Jede Vorsprache zum Amtstag erfordert eine telefonische Voranmeldung.
Durch die Voranmeldung verkürzen sich die Wartezeiten. Außerdem kann sich der zuständige Mitarbeiter des Gerichts Ihren Akt für die Vorsprache vorbereiten.
Wählen sie bitte die Nummer 02852/52291.
Grundlegendes Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des neuen Virus so gering wie möglich zu halten.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Schremser Straße 9
Parkmöglichkeiten
Im Umfeld des Gerichts gibt es eine - gebührenfreie - Kurzparkzone (90 Minuten).
In der Mühlgasse gibt es einen Parkplatz.Barrierefreiheit
Zugang
Es gibt einen Personenaufzug.
Zugang für Personen mit besonderen Bedürfnissen über den Hof, dieser ist erreichbar über die Sigismundgasse.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlung von Parteiengeldern, Strafen, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlungen von Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch