Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur
Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis
15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von
Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten)
zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:
- Aderklaa
- Andlersdorf
- Angern an der March
- Auersthal
- Bad Pirawarth
- Deutsch-Wagram
- Drösing
- Dürnkrut
- Ebenthal
- Eckartsau
- Engelhartstetten
- Gänserndorf
- Glinzendorf
- Groß-Enzersdorf
- Großhofen
- Groß-Schweinbarth
- Haringsee
- Hauskirchen
- Hohenau an der March
- Hohenruppersdorf
- Jedenspeigen
- Lassee
- Leopoldsdorf im Marchfeld
- Mannsdorf an der Donau
- Marchegg
- Markgrafneusiedl
- Matzen-Raggendorf
- Neusiedl an der Zaya
- Obersiebenbrunn
- Orth an der Donau
- Palterndorf-Dobermannsdorf
- Parbasdorf
- Prottes
- Raasdorf
- Ringelsdorf-Niederabsdorf
- Schönkirchen-Reyersdorf
- Spannberg
- Strasshof an der Nordbahn
- Sulz im Weinviertel
- Untersiebenbrunn
- Velm-Götzendorf
- Weiden an der March
- Weikendorf
- Zistersdorf