Bezirksgericht Eisenstadt

Öffnungszeiten
Für Ihre Sicherheit gilt weiterhin: In allen öffentlichen Bereichen der Gerichte ist ein Gesichtsschutz nach den in Öffis geltenden Regeln zu tragen und ein 1-Meter-Abstand(idealer Weise 1,5 m - 2 m ) einzuhalten.
Parteienverkehr, Akteneinsicht und Amtstag ausnahmslos über telefonische Voranmeldung .
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr und Einsichtnahme in das Grundbuch: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
VertretungsNetz Erwachsenenvertretung Clearingstelle - Beratung: Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Zi.Nr. U1.117, telefonische Terminvereinbarung unter +43 2682 701 520 bzw. +43 2682 701 521
Familienberatung (Ehe, Familie, Scheidung, Obsorge): Jeder 1. und 3. Dienstag im Monat von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr; die Familienberatung ist kostenlos.
Hinsichtlich des Amtstages wird um telefonische Terminvereinbarung unter +43 2682701 520 bzw. 521 ersucht. Außer in dringen Fällen sind Vorsprachen am Amtstag nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Servicecenter: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Wiener Straße 9
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtige Kurzparkzone.
Barrierefreiheit
Zugang
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch