Bezirksgericht Bruck an der Leitha

Öffnungszeiten
Information zum Gerichtsbetrieb
Der Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt weiter aufrecht.
Natürlich werden aber alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern.
Deshalb gilt generell im gesamten Gerichtsbereich die Pflicht, einen Mindestabstand von ca 2 Meter einzuhalten.
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtszeiten: Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Amtstag:
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe (ausgenommen in dringenden Fällen)
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)
Akteneinsicht sowie Grundbuchsanträge und Grundbuchsauszüge:
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung
Beglaubigungen:
Dienstag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung
Familien(Scheidungs-)beratung: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat (Terminvergabe gegen telefonische Voranmeldung) zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Wiener Gasse 3
Öffentliche Verkehrsmittel
Vom Bahnhof zum Gericht sind es ca. 850 Meter Fußmarsch,
Bushaltestellen gibt es in unmittelbarer Nähe auf dem Hauptplatz.
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Zugang
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch