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Öffnungszeiten


Information zum Gerichtsbetrieb 

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Amtszeiten: Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Amtstag:
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr 

grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe (ausgenommen in dringenden Fällen)


Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)  

Akteneinsicht sowie Grundbuchsanträge und Grundbuchsauszüge: 

grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung


Beglaubigungen: 

Dienstag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung


Familien(Scheidungs-)beratung: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat (Terminvergabe gegen telefonische Voranmeldung) zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr


Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis12:00

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2162 62151

Fax: +43 2162 62151 109

Adresse

2460 Bruck/Leitha

Wiener Gasse 3

Öffentliche Verkehrsmittel

Vom Bahnhof zum Gericht sind es ca. 850 Meter Fußmarsch,

Bushaltestellen gibt es in unmittelbarer Nähe auf dem Hauptplatz. 

Parkmöglichkeiten

Parkplätze sind in der Kurzparkzone  ausreichend vorhanden.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang zum Gerichtsgebäude und ein Personenaufzug sind vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT64 0100 0000 0546 1383

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT14 0100 0000 0546 1895

BIC: BUNDATWW