Öffnungszeiten
Parteienverkehr: derzeit eingeschränkt von 07:30 bis 11:30 Uhr und nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Erreichbarkeit Geschäftsabteilungen: Mo - Fr von 07:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr, Zimmer 2
Familienberatung: Dienstag 08:00 bis 10:00 Uhr
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 (0)5 76014 3483
Fax: +43 (0)5 76014 3483 99
Adresse
6700 Bludenz
Sparkassenplatz 4
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Stadtbus Bludenz, Linie 3, Haltestelle SparkassenplatzParkmöglichkeiten
Gegenüber dem
Gerichtsgebäude befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten im Erdgeschoss ist vorhanden; ein Lift ist vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT84 0100 0000 0548 0326
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT66 0100 0000 0548 0553
BIC: BUNDATWW