Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Urheberrechtssenat

Können sich Verwertungsgesellschaften und Nutzerorganisationen in Verhandlungen über einen Gesamtvertrag nicht einigen, kann der Urheberrechtssenat angerufen werden. Er regelt die Rechtsverhältnisse des Gesamtvertrages dann durch Erlass einer Satzung. Diese hat Verordnungsqualität - der hoheitliche Akt ersetzt den nicht zustande gekommenen Gesamtvertrag und gilt auf unbestimmte Zeit. Rechtssachen für die der Urheberrechtssenat zuständig ist, sind den ordentlichen Gerichten entzogen.

Die Mitglieder des Urheberrechtssenates sind auf fünf Jahre bestellt. Sie sind in Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden. Der Vorsitzende muss Richter des Obersten Gerichtshofes sein, die beiden weiteren Mitglieder müssen als Richter eines Gerichthofes in allgemeinen Zivil- oder Handelssachen tätig sein.

Für die Funktionsperiode von 01.07.2021 bis 30.06.2026 wurden folgende Mitglieder bestellt:

  • Dr. Wolfgang SCHRAMM, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs (Vorsitzender)
  • MMag. Gregor SLOBODA, Richter des Oberlandesgerichts Wien
  • Mag. Sylvia  WALDSTÄTTEN, Richterin des Oberlandesgerichts Wien

  • Ersatzmitglieder:

  • Univ.-Prof. Dr. Matthias NEUMAYR, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs (Vorsitzender)
  • Dr. Andrew ANNERL, Richter des Oberlandesgerichts Wien
  • Mag. Romana WIESER,  Richterin des Oberlandesgerichts Wien


Kontakt:

Urheberrechtssenat
Justizpalast
Schmerlingplatz 11
1016 Wien