Berichte
BERICHTE SKE
Verwertungsgesellschaften, die Ansprüche auf Speichermedienvergütung geltend machen, haben sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen ("SKE") zu schaffen und diesen 50% der Gesamteinnahmen aus dieser Vergütung abzüglich der darauf entfallenden Verwaltungskosten zuzuführen.
Die Aufsichtsbehörde veröffentlicht jährlich einen Bericht über das Ausmaß und die Verwendung dieser Einnahmen (§ 33 Abs 6 VerwGesG 2016).
BERICHTE ÜBER DEN BEIRAT FÜR DIE GERÄTE- UND SPEICHERMEDIEN-VERGÜTUNG
Im Zuge der Urh-Nov 2015 wurde der Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung im Gesetz verankert und findet sich nunmehr in § 39 VerwGesG 2016. Seine Aufgabe liegt in der Beratung über die Geräte- und Speichermedienvergütung nach § 42 UrhG.
Im Rahmen seiner Beraterfunktion hat der Beirat die Beobachtung und Evaluierung des Marktes für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien vorzunehmen, um neue Geräte und Speichermedien oder ein geändertes Nutzungsverhalten zu erfassen und den Abschluss oder die Neuverhandlung von Gesamtverträgen zu erleichtern.
Im Sinne der Ausgewogenheit setzt sich der Beirat aus Vertretern der die Vergütungen einhebenden Verwertungsgesellschaften (Austro-Mechana und Literar-Mechana) und der Nutzerorganisationen (Wirtschaftskammer) zusammen. Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Tätigkeit des Beirats auf ihrer Website.
Bericht über den Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung 2020
Bericht über den Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung 2019
Bericht über den Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung 2018
Bericht über den Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung 2017
Bericht über den Beirat für die Geräte- und Speichermedienvergütung 2016