GEG-Richtlinie II: Zuständigkeit zur Vorschreibung und Rechtsmittel gegen Zahlungsaufträge
Die GEG-Richtlinie II regelt die behördliche Zuständigkeit im Einbringungsverfahren und die Vorgehensweise bei der Behandlung von Rechtsmitteln gegen Zahlungsaufträge. Mit Erlässen vom 23. März 2022 und vom 20. Dezember 2023 wurde sie an mittlerweile geänderte Gegebenheiten angepasst.
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