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Rechtshörer:innenschaft

Bereits während des rechtswissenschaftlichen Studiums besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Rechtshörer:innenschaft die Tätigkeit von Richter:innen oder von Staatsanwältinnen:Staatsanwälten kennen zu lernen. Rechtshörer:innen können sich bei einem Bezirksgericht, einem Landesgericht oder einer Staatsanwaltschaft ein Bild vom Rechtsgang machen und an Verhandlungen oder Tagsatzungen teilnehmen.

Eine Rechtshörer:innenschaft dauert 6 bis 8 Wochen, kann jedoch flexibel vereinbart werden. Die Bewerbung erfolgt schriftlich mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und bisherigen Studiennachweisen direkt an das gewünschte Gericht oder die gewünschte Staatsanwaltschaft. 

Sie können die Seiten der einzelnen Gerichte über die Gerichtssuche, die allgemeine Suche oben rechts oder unter "Gerichte nach Bundesländern" suchen. Die Seiten der einzelnen Staatsanwaltschaften sind ebenfalls über die allgemeine Suche oben rechts oder unter "Liste der Staatsanwaltschaften" zu finden.

Interessenten:Interessentinnen an der Rechtshörer:innenschaft haben ihre Zustimmung zur Einholung einer (beschränkten) Strafregisterauskunft und zu einer Einsichtnahme in die Verfahrensautomation Justiz zu erteilen.