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Verfahrenskomplex CASAG: Bestechlichkeit

  • Einstellung der Verfahren u.a. wegen Bestechlichkeit gegen Ex-Finanzminister Hartwig Löger, Ex-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs, Ex-FPÖ-Klubobmann im Nationalrat Johann Gudenus und Ex-BMF-Generalsekretär Thomas Schmid sowie weitere Personen
  • Gleichzeitig damit auch Einstellung der Verfahren wegen Bestechung gegen weitere Personen
  • Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache bzw. Verantwortliche eines Glückspielkonzerns läuft noch

Presseinformation, 16.01.2025

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen u.a. wegen des Verdachts der Bestechung bzw. Bestechlichkeit sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex eingestellt. Das diesbezügliche Ermittlungsverfahren gegen drei natürliche Personen und ein Unternehmen ist weiterhin anhängig.

Den Ermittlungen lag der Verdacht zugrunde, dass zwischen Amtsträgern der Republik Österreich und Verantwortlichen eines Glückspielunternehmens vereinbart wurde, einen bestimmten zuvor vereinbarten Kandidaten zum Vorstandsmitglied der Casinos Austria Aktiengesellschaft (CASAG) zu bestellen – dies im Gegenzug für die parteiische Vergabe von Glücksspiellizenzen sowie eine wohlwollende Unterstützung bei regulatorischen Glückspielbelangen.

1. Betreffend die Einstellungen

Bestellung des Vorstandsmitglieds nach ausschließlich parteipolitischen Motiven, einzelne Verantwortung der Beschuldigten nicht ausreichend feststellbar

Das umfangreiche Ermittlungsverfahren ergab: Eine Vereinbarung seitens der FPÖ mit dem privaten Glücksspielkonzern hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben. Teil einer solchen Vereinbarung war jedenfalls die Bestellung des vereinbarten Kandidaten zum CASAG-Vorstandsmitglied.

Die Bestellung des zuvor vereinbarten Kandidaten zum Vorstandsmitglied der Casinos Austria Aktiengesellschaft (CASAG) erfolgte ausschließlich aus parteipolitischen Motiven; konkret wegen dessen Nähe zur Regierungspartei FPÖ, wobei die berufliche Qualifikation keine Rolle spielte.

Gleichzeitig war im Ermittlungsverfahren bei den von der Einstellung betroffenen Beschuldigten nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nachweisbar,

  • welchen Informationsstand sie über eine Vereinbarung im Sinne des Tatvorwurfs hatten,
  • ob sie demgemäß von einer vereinbarten Verknüpfung des Vorstandsposten als Vorteil mit einem konkreten Amtsgeschäft eines konkreten Amtsträgers als Gegenleistung wussten oder diese zumindest ernsthaft für möglich hielten
  • und welchen Handlungsanteil der Einzelne jeweils am Zustandekommen bzw. der Umsetzung dieser Vereinbarung hatte.

Damit war den einzelnen Beschuldigten auch eine jeweilige strafrechtliche Verantwortung nicht zurechenbar. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten wegen Bestechung, Bestechlichkeit bzw. Missbrauchs der Amtsgewalt war daher einzustellen.

Auch weitere Ermittlungen gegen den Ex-Finanzstaatssekretär eingestellt

Ein weiterer Vorwurf betraf den Verdacht, ein Steuerberater sei für einen Glücksspielkonzern – verschleiert über einen Scheinvertrag – tätig geworden, habe dessen konkrete legistische und sonstige glückspielbezogene Anliegen an den Staatssekretär des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) herangetragen und diesem dafür einen Vorteil angeboten.
Ein solcher Vorteil für den Staatssekretär im BMF konnte nicht nachgewiesen werden, sodass die diesbezüglichen Ermittlungen einzustellen waren.

Die Einstellungen erfolgten nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrates.

2. Betreffend den noch anhängigen Verfahrensstrang

Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vizekanzler Strache bzw. Verantwortliche eines Glückspielkonzerns läuft noch

Das Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache sowie zwei weitere Personen und ein Unternehmen zum Vorwurf einer möglichen Bestechlichkeit bzw. Bestechung sowie Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung ist noch nicht abgeschlossen.

Umfangreiche Ermittlungen nötig: Datenauswertung nach Abschluss von Widerspruchs- und gerichtlichen Sichtungsverfahren, ebenso entsprechende Beschuldigtenvernehmungen

Um die Ermittlungen in diesen Verfahren abschließen zu können, war es nötig mögliche Verbindungen zwischen den einzelnen umfangreichen Sachverhalten im CASAG-Verfahrenskomplex zu ermitteln.

  • So wurden die Beschuldigten - teils mehrmals - vernommen und rund 70 Zeugen befragt. Ebenso wurden umfangreiche Datenauswertungen vorgenommen.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durfte mit der Auswertung dieser Daten aufgrund der Erhebung von Widersprüchen durch die Beschuldigten und der deshalb nötigen gerichtlichen Sichtungsverfahren (gemäß § 112 StPO) rund zweieinhalb bis drei Jahre nach Sicherstellung beginnen. Die letzten Daten aus den Hausdurchsuchungen vom März 2020 wurden Ende 2022 vom Gericht für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Auswertung freigegeben.
  • Zahlreiche Beschuldigte verweigerten die Aussage im Ermittlungsverfahren bzw. erklärten, dass sie erst nach Abschluss aller anderen Ermittlungsschritte aussagen würden. Die letzten Vernehmungen von Beschuldigten waren damit teils ab Jahresmitte 2023 möglich und die Beweisaufnahme danach abschließbar.
  • Nach diesem Abschluss der Beweisaufnahme wurden entsprechende Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt.

Alle Beweisaufnahmen wurden unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Aufklärung des Anfangsverdachtes durchgeführt.

3. Betreffend den bereits abgeschlossenen Verfahrensstrang

Ermittlungsverfahren wegen Abberufung von Vorstandsmitgliedern bereits erledigt

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine anonyme Anzeige, wonach zwischen dem damaligen ÖVP-Obmann und Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem damaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache vereinbart worden sein soll, dass jeweils eine bestimmte von der jeweiligen Partei nominierte Person zur Vorstandsvorsitzenden bzw. zum Vorstandsmitglied der CASAG werden sollte – und es dazu im Hintergrund auch eine konkrete Vereinbarung zwischen der FPÖ und dem Glücksspielkonzern gegeben habe, der Minderheitsaktionär der CASAG war.

Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit der Abberufung von zwei früheren Vorstandsmitgliedern der Casinos Austria AG wurden bereits zuvor eingestellt (siehe Verfahrenskomplex CASAG: Einstellung betreffend Auflösung von Vorstandsverträgen

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
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