Causa Signa: Ermittlungen wegen schweren Betrugs bei Kapitalbeschaffung
- Ermittlungen gegen Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft
- Wegen schweren Betruges im Zusammenhang mit Kapitalbeschaffung
- Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsteam und SOKO des Bundeskriminalamts ermitteln
Presseinformation, 22.03.2024
In der letzten Zeit sind bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zahlreiche Anzeigen im Zusammenhang mit der Signa Gruppe eingelangt. Diese werden auf das Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachtes geprüft und laufend bearbeitet.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat vor Kurzem zu folgendem Sachverhalt strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet: So wird gegen Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft wegen schweren Betruges (§§ 146 f StGB) im Zusammenhang mit einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme ermittelt. In diesem konkreten Fall sollen Investments von Kapitalgebern nicht in die versprochenen Projekte investiert worden sein. Die Schadenshöhe ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Es wurde ein staatsanwaltliches Ermittlungsteam gebildet, bestehend aus Teamleitung und mehreren Oberstaatsanwält:innen und Wirtschaftsexpert:innen, das gemeinsam mit einer Sonderkommission (SOKO) des Bundeskriminalamtes (BK) ermittelt. Nähere Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen bzw. Details zu einzelnen Ermittlungsschritten können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.
Unabhängig von den zahlreichen Anzeigen waren bereits zwei Ermittlungsverfahren mit Signa-Bezug aus anderen Zusammenhängen heraus anhängig, wie zuletzt auch einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz (16960/AB) zu entnehmen war:
- eines auf Basis einer Selbstanzeige nach dem Finanzstrafgesetz von Verantwortlichen einer Signa-Gesellschaft wegen nicht entsprechender Abführung der Kapitalertragssteuer für eine Dividendenausschüttung,
- das andere auf Basis der Aussagen des ehemaligen
Generalsekretärs des Finanzministeriums im CASAG-Verfahrenskomplex wegen des
Vorwurfs der Bestechung bzw. Bestechlichkeit sowie des Missbrauchs der
Amtsgewalt. Demnach soll im Zeitraum 2016 bis 2018 ein österreichischer
Unternehmer dem damaligen Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen
(BMF) für die parteiische Unterstützung im Steuerprüfungsverfahren des Signa-Konzerns
einen Vorteil, nämlich eine gut bezahlte Führungsposition in diesem Konzern,
angeboten haben, damit es zu keiner oder einer möglichst geringen
Abgabenfestsetzung komme.
(Siehe Presseinformation vom 18. Oktober 2022: https://www.justiz.gv.at/wksta/wirtschafts-und-korruptionsstaatsanwaltschaft/medienstelle/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2022/pressemitteilung-der-wksta-vom-18-oktober-2022-im-sog-casag-verfahrenskomplex.b9c.de.html)
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