Pressemitteilung der WKStA vom 18. Oktober 2022 im sog. CASAG-Verfahrenskomplex
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt ua im Zusammenhang mit dem CASAG-Verfahrenskomplex gegen rund 45 Beschuldigte (natürliche Personen und Verbände) Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 153 Abs 1 und 3 StGB, der falschen Beweisaussage gemäß § 288 StGB, des Missbrauchs der Amtsgewalt gemäß § 302 Abs 1 und 2 StGB, der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 und Abs 2 StGB, der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 und Abs 2 StGB und der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäß § 310 StGB, in unterschiedlichen Beteiligungsformen.
Im Zuge dieser Ermittlungen ist MMag. Thomas SCHMID im April 2022 mit dem Wunsch, zu kooperieren und einen Kronzeugenstatus zu erlangen, an die WKStA herangetreten. In diesem Zusammenhang haben seit Juni 2022 bei der WKStA insgesamt 15 ganztägige Vernehmungen stattgefunden, anlässlich derer der Beschuldigte umfassend befragt wurde. Aufgrund der möglichen Ermittlungsgefährdung waren die Vernehmungsprotokolle bisher von der Akteneinsicht ausgenommen. Nunmehr wurden diese zum Akt genommen, wodurch sie auch den übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gelangen.
Ein formeller Kronzeugenantrag wurde bisher nicht gestellt. Im weiteren Verfahren werden die durch die Vernehmungen gewonnenen Informationen geprüft und allfällig weitere darauf fokussierte Ermittlungen durchgeführt.
Aufgrund der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen, insbesondere den zuvor genannten Vernehmungen, ergebenden weiteren Verdachtslagen fanden am 18. Oktober 2022 Hausdurchsuchungen an zwei Unternehmensstandorten sowie weitere Sicherstellungen statt. Die Hausdurchsuchungen wurden nach gerichtlicher Bewilligung und Information an die Fachaufsicht vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) durchgeführt, wobei Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte der WKStA die Amtshandlungen an allen Standorten leiteten. Wirtschafts- und IT-Experten der Justiz unterstützten die Amtshandlungen.
Diesen Ermittlungen liegt einerseits der Verdacht der Bestechung gemäß § 307 Abs 1 und Abs 2 StGB bzw. Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 und Abs 2 StGB sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt in unterschiedlichen Beteiligungsformen gegen zwei Beschuldigte zugrunde. Demnach soll im Zeitraum 2016 bis 2018 ein österreichischer Unternehmer dem damaligen Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die parteiische Unterstützung im Steuerprüfungsverfahren seines Konzerns einen Vorteil, nämlich eine gut bezahlte Führungsposition in diesem Konzern, angeboten haben, damit es zu keiner oder einer möglichst geringen Abgabenfestsetzung kommt.
Andererseits wird gegen drei Beschuldigte wegen des Vorwurfs der Untreue gemäß § 153 Abs 1 und 3 StGB in unterschiedlichen Beteiligungsformen ermittelt. Gegenstand dieser Ermittlungen ist der Verdacht, dass im Jahr 2017 der Generalsekretär und ein weiterer Verantwortlicher des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) budgetäre Mittel zur Finanzierung von parteipolitisch motivierten Beratungskosten eines Consulting-Unternehmens zur Vorbereitung von bevorstehenden Koalitionsverhandlungen im Interesse einer politischen Partei verwendet haben.
Wir ersuchen um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund des Vorliegens einer Verschlusssache und der laufenden Ermittlungen keine weiteren Details bekannt gegeben werden können.