Hinweisgebersystem (Hinweise zur Aufklärung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption)
Anonymes Hinweisgebersystem zur Korruptionsbekämpfung
Gerade im Hinblick auf die Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption gilt es, neue Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um die Effektivität der Verfolgung zu erhöhen und den Behörden die für die Bewältigung ihrer Aufgaben notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben.
Wirtschaftskriminalität und Korruption sind oftmals dadurch geprägt, dass sich die Täter in hohem Maße abschotten und konspirativ handeln. Kriminelle Strukturen können vielfach nur dann aufgebrochen werden, wenn aussagewilligen Beteiligten ein hinreichender Anreiz zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden geboten wird.
In Ergänzung der als Teil des strafrechtlichen Kompetenzpakets eingeführten Kronzeugenregelung wurde daher vorerst für eine Probezeit von zwei Jahren bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ein speziell für Ermittlungen im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsdelikte geeignetes internetbasiertes anonymes Anzeigesystem eingerichtet, das mit 1.1.2016 in den Regelbetrieb übernommen wurde.
Dieses Hinweisgebersystem gibt der WKStA die Möglichkeit mit einem anonym bleibenden Hinweisgeber über einen Postkasten zu kommunizieren. Das System eröffnet den befassten StaatsanwältInnen somit im Gegensatz zur Bearbeitung postalisch oder auf sonstigem Weg eingelangter anonymer Anzeigen die Nachfrage beim Hinweisgeber zur Objektivierung des Wertes der Hinweise bei gleichzeitiger Zusicherung absoluter Anonymität. Auf diese Weise objektivierte Meldungen sind sodann als Ermittlungsansätze bzw. als Voraussetzung des konkreten Verdachts heranzuziehen, um ein Strafverfahren zu führen.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht Hinweise zu folgenden Schwerpunkten, die sich am Zuständigkeitskatalog der WKStA orientieren:
- Korruption
- Wirtschaftsstrafsachen
- Sozialbetrug
- Bilanz- und Kapitalmarktdelikte
- Geldwäscherei
Das Hinweisgebersystem dient nicht der Entgegennahme von Meldungen wegen finanzstrafrechtlicher Vorwürfe. Derartige Anzeigen sind entweder direkt bei den Finanzstrafbehörden (bzw. Finanzämtern) oder auf herkömmlichem Weg bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft einzubringen.
Während des Meldevorgangs entscheidet der Hinweisgeber über die namentliche oder anonyme Nutzung des Systems. Eine Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse des Hinweisgebers bei Nutzung des Hinweisgebersystems ist nicht möglich.
Der elektronische Meldeprozess kann über den nachstehendenen Link oder direkt durch Kopieren dieser URL https://www.bkms-system.net/wksta in die Adressleiste des Web-Browsers aufgerufen werden.
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