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Ziele und Aufgaben

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In diesem Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Einrichtungen des österreichischen Strafvollzugs, wie den Justizanstalten, der Wiener Jugendgerichtshilfe und der Strafvollzugsakademie. Daneben finden Sie allgemeine Informationen und das Karriereportal der österreichischen Justizwache.

Der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Oberste Vollzugsbehörde ist das Bundesministerium für Justiz. Die Aufgaben (Planung und Steuerung sowie die oberste Leitung) werden dort von der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen wahrgenommen.

In den 28 Justizanstalten samt deren 14 Außenstellen wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 8.800 Personen angehalten. Diese setzen sich aus Untersuchungshäftlingen, Strafgefangenen und Personen, die in einer vorbeugenden Maßnahme untergebracht waren (Untergebrachte), zusammen.

Der österreichische Straf- und Maßnahmenvollzug versteht sich als moderner Betreuungsvollzug, der sich an internationalen Vorgaben orientiert. Als solcher stellt er hohe Anforderungen an alle dort beschäftigten Justizbediensteten, die mit ihrer Arbeit täglich einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft leisten.

Der Vollzug von Freiheitsstrafen hat zum Ziel, die Gemeinschaft zu schützen und der bzw. dem Straftäter*in zu einer rechtschaffenen Lebenseinstellung zu verhelfen. Freiheitsstrafen sollen darüber hinaus das Unrecht der Handlung bewusst machen und als Prävention andere Bürger*innen daran hindern, ähnliche Straftaten zu begehen. Eine Reintegration der Straftäterin bzw. des Straftäters in die Gesellschaft ist dabei immer das oberste Ziel des Strafvollzugs.

Eine Übersicht über alle österreichischen Justizanstalten samt deren Außenstellen sowie weiterführende Informationen finden Sie im Menü rechts.