Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes
Stand: 1. März 2025
Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).
Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.755
davon weiblich: 678 (6,95 %)
8.871 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.255 Plätzen entspricht das 107,46 % der Belagskapazität.)
884 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.
Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:
- Strafhaft: 6.056 (62,08 %) davon 367 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untersuchungshaft: 1.830 (18,76 %) davon 6 im elektronisch überwachten Hausarrest.
- Untergebrachte: 1.508 (15,46 %)
Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 361 (3,70 %) davon 2 im elektronisch überwachten Hausarrest.
Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Grafische Darstellung der Verteilung: