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Verteilung des Insassinnen- bzw. Insassenstandes

Stand: 1. März 2025

Der Insassenstand umfasst alle in den Justizanstalten verwalteten Insassinnen und Insassen. D.h. er berücksichtigt auch Personen, bei denen die Haft/Anhaltung aktuell nicht in einer Justizanstalt vollzogen wird, wie z.B. jene in Krankenanstalten oder im elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).

Insassinnen- bzw. Insassenstand: 9.755

davon weiblich: 678 (6,95 %)

8.871 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in Justizanstalten. (Bei einer Belagsfähigkeit von 8.255 Plätzen entspricht das 107,46 % der Belagskapazität.)

884 Insassinnen bzw. Insassen befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern beziehungsweise im elektronisch überwachten Hausarrest.

Verteilung der Insassinnen bzw. Insassen:

- Strafhaft: 6.056 (62,08 %) davon 367 im elektronisch überwachten Hausarrest.

- Untersuchungshaft: 1.830 (18,76 %) davon 6 im elektronisch überwachten Hausarrest.

- Untergebrachte: 1.508 (15,46 %)

  Umfasst alle Personen im Maßnahmenvollzug (§§ 21, 22, 23 StGB).
- Sonstige Haft: 361 (3,70 %) davon 2 im elektronisch überwachten Hausarrest.

 Dabei handelt es sich um den Vollzug von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden sowie   ausländische Behörden (Auslieferungshaft).



Grafische Darstellung der Verteilung:

Insassen Stand März 25