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Schlichtungsstellen

Information zum Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, AStG)

Seit 9. Jänner 2016 steht für Streitigkeiten zwischen Konsument*innen und Unternehmen ein branchenübergreifendes, flächendeckendes Netz staatlich anerkannter Schlichtungsstellen zur Verfügung, Gem. § 4 Abs. 1 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), BGBl. Nr. 105/2015, bestehen folgende acht Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria

  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft

  • Internet Ombudsmann

  • Ombudsstelle Fertighaus

  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

Die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (Verbraucherschlichtung) mit Sitz in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 103/1/18, ist jene Schlichtungsstelle, in deren Zuständigkeit ansonsten vor Gerichten auszutragende Fälle am ehesten fallen. Von den acht Schlichtungsstellen hat sie eine besondere Funktion, da sie als allgemeine „Auffangschlichtungsstelle“ für alle jene Streitigkeiten zuständig ist, für die keine der anderen sieben, spezialisierten Stellen zuständig ist. In der Praxis fällt somit ein Großteil der Streitigkeiten zwischen Verbraucher*innen und Unternehmen in den Zuständigkeitsbereich der Verbraucherschlichtung. So etwa Streitigkeiten nach dem Kauf von Waren, im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, Reisen, Dienstleistungen von Handwerkern, Kündigungen von Abos und Mitgliedschaften, Versicherungsleistungen und Fremdwährungskrediten.

Verbraucher*innen können Schlichtungsanträge in einfacher Weise online über das Internetportal http://www.verbraucherschlichtung.or.at, per E-Mail oder Brief stellen. Als Schlichter*innen stehen ausgebildete Jurist*innen mit einschlägiger Berufserfahrung zur Verfügung, unter anderem die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof.in Dr.in Irmgard Griss.

Schlichtungsverfahren sind für Verbraucher*innen und Unternehmen freiwillig, kostenlos und sollen nicht länger als 90 Tage dauern. Vor allem bei einfach gelagerten Fällen lassen sich Lösungen aber oft schon innerhalb weniger Tage erzielen. Durch ein nichtöffentliches Verfahren ist Vertraulichkeit gewährleistet. Verjährungsfristen und sonstige Fristen zur Geltendmachung der vom Verfahren betroffenen Rechte und Ansprüche sind gem. § 18 AStG gehemmt. Vor der Schlichtungsstelle geschlossene Vergleiche sind gemäß § 33 TP 20 Abs. 2 Z5 Gebührengesetz 1957 gebührenfrei.

Die alternative Streitbeilegung ist somit geeignet, Streitigkeiten rasch, fair und kostengünstig zu lösen und damit auch zur Entlastung der Gerichte beizutragen. Derzeit nehmen rund 75% aller Unternehmen an Verfahren bei der Verbraucherschlichtung teil. In rund zwei Drittel dieser Verfahren kommt es letztendlich auch zu einer einvernehmlichen Lösung.

Alle relevanten Informationen über die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte können über deren Website (http://www.verbraucherschlichtung.or.at/) oder telefonisch unter der Nr. 01 890 63 11 abgerufen werden.

Für die Gerichte eröffnen die staatlich anerkannten Schlichtungsstellen die Möglichkeit, entweder am Amtstag vor Aufnahme einer Klage oder in jeder Lage eines bereits laufenden Zivilverfahrens gem. § 204 Abs. 1 ZPO auf diese Einrichtungen zur einvernehmlichen Lösung von Konflikten hinzuweisen und auch mit deren Hilfe eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites zu versuchen.