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Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung und Vereinsvertretung

Überblick

Psychisch kranke und geistig beeinträchtige Personen haben die gleichen Rechte wie alle Menschen, können diese aber oft nicht selbstständig wahrnehmen. Es ist ein zentrales Anliegen der Justiz, auch für diese Menschen einen gleichwertigen Zugang zum Recht zu gewährleisten. Dazu ist Österreich nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

Zu diesem Zweck bestehen in Österreich seit 1984 Vereine, die psychisch kranke und geistig beeinträchtige Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte vertreten und unterstützen. Diese Vereine bedürfen einer Eignungsfeststellung durch die bzw. den Bundesminister:in für Justiz. Sie werden vom Bundesministerium für Justiz beaufsichtigt und überwiegend aus öffentlichen Mitteln (Bund) finanziert.

Nach dem Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) sind diesen Vereinen folgende Aufgaben übertragen:

  • Die Vereine können vom Gericht – primär für Personen, die einer besonders qualifizierten professionellen Betreuung und Vertretung bedürfen – zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellt werden (Vereinsvertretung).

  • Die Vereine vertreten Patient*innen von psychiatrischen Anstalten bei der Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte (Patientanwaltschaft).

  • Die Vereine vertreten Bewohner:innen von Heimen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf persönliche Freiheit (Bewohnervertretung).


Die anerkannten Vereine

Die Dienstleistungen der Vereinsvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung stehen österreichweit zur Verfügung. Derzeit ist die Eignung von vier Vereinen festgestellt:

  • VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung: für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich (Weinviertel) und Salzburg (Salzburg Stadt und Flachgau)

  • Niederösterreichischer Landesverein für Erwachsenenschutz - Erwachsenenvertretung, Bewohnervertretung: für den Großteil des Bundeslandes Niederösterreich

  • Verein Erwachsenenvertretung Salzburg: für den Großteil des Bundeslandes Salzburg

  • Verein ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung: für das Bundesland Vorarlberg.


Information und Beratung

Nähere Informationen zu diesen Vereinen und zu ihrem Leistungsangebot erhalten Sie unter folgenden Kontaktadressen: 


VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung
Ungargasse 66  Stiege 2/3. OG, 1030 Wien
Tel.: 01/3304600
E-Mail: verein@vertretungsnetz.at
Internet: www.vertretungsnetz.at


Niederösterreichischer Landesverein für Erwachsenenschutz - Erwachsenenvertretung und Bewohnervertretung
Zentrale: Bräuhausgasse 5/2. Stock, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742/77175 
E-Mail: erwachsenenschutz@noelv.at
Internet: www.noelv.at


Verein Erwachsenenvertretung Salzburg
Zentrale: Hauptstraße 91d, 5600 St. Johann im Pongau
Tel.: 06412/6706 
E-Mail: office@erwachsenenvertretung.at
Internet: www.erwachsenenvertretung.at


Verein ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung
Schreibweise: ifs Erwachsenenvertretung

E-Mail: erwachsenenvertretung@ifs.at
Internet: www.ifs.at/erwachsenenvertretung.html

Standort Feldkirch, Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch
Telefonnummer: 05 1755 591
Faxnummer: 05 1755 9591

Standort Dornbirn, Poststraße 2/4, 6850 Dornbirn
Telefonnummer: 05 1755 590
Faxnummer: 05 1755 9590