Prozessbegleitungseinrichtungen
Das Bundesministerium für Justiz hat gemäß § 66b Abs 3 StPO bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.
Die Listen dieser bewährten geeigneten Prozessbegleitungseinrichtungen finden Sie nachstehend nach Bundesländern geordnet.
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