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Unabhängige Rechtsprechung

Unabhängigkeit der Richter und Richterinnen

In Österreich sind ausschließlich unabhängige Richter und Richterinnen
für gerichtliche Entscheidungen zuständig.
Das gilt für das Zivilrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht.
Für bestimmte gerichtliche Angelegenheiten
wie zum Beispiel Eintragungen ins Grundbuch gibt es
Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen.
Das sind Beamte und Beamtinnen mit einer rechtlichen Ausbildung.

Die österreichische Verfassung garantiert
die Unabhängigkeit der Richter und Richterinnen.
Das heißt:

  • Richter und Richterinnen entscheiden selbstbestimmt.
    Sie müssen bei Entscheidungen nur die Rechtsordnung beachten.
    Niemand darf Richtern und Richterinnen eine Weisung erteilen.
    Das heißt: Niemand darf ihnen sagen,
    wie sie zu entscheiden haben.
    Auch nicht der Justizminister oder die Justizministerin.
  • Richter und Richterinnen können nur
    nach einem besonderen Verfahren gegen sie abgesetzt
    oder an einen anderen Ort versetzt werden.

Auswahl von Richtern und Richterinnen

In der Österreichischen Verfassung steht:
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ernennt
die Richter und Richterinnen.
Der Justizminister oder die Justizministerin ernennt
die Richter und Richterinnen der Bezirksgerichte und Landesgerichte.
Dazu hat der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin
den Justizminister oder die Justizministerin berechtigt.
Das Auswahlverfahren ist fair und sachlich.

Verwaltung

Das Justizministerium verwaltet seine Gerichte und Behörden.
Gerichte, Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten und die Bewährungshilfe 
erhalten ausreichend Personal und die notwendige Ausstattung.

Internet-Datenbank mit Entscheidungstexten

Sie interessieren sich für bestimmte Gerichtsentscheidungen?
Die Justiz veröffentlicht alle Entscheidungen in einer Internet-Datenbank.
Diese Datenbank ist Teil des Rechtsinformations-Systems RIS
der Republik Österreich.
Die Datenbank ist kostenlos.
Sie enthält Entscheidungstexte von diesen Gerichten:

  • Landesgerichte
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Ober-Landesgerichte
  • Oberster Gerichtshof
  • einige ausländische Gerichte.

Sie können mit einem Internet-Zugang und einem Internet-Browser
in der Datenbank nach Entscheidungstexten suchen.
Es gibt auch eine Online-Hilfe.