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Patienten-Anwaltschaft

Manchmal werden Menschen zwangsweise
in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
Das ist ein starker Eingriff in ihre persönliche Freiheit.
Das ist deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Außerdem muss ein Gericht überprüfen,
ob die Unterbringung in der Psychiatrie gerechtfertigt ist.

Manchmal werden die persönliche Rechte von Patienten und Patientinnen
in der Psychiatrie weiter eingeschränkt.
Dabei geht es zum Beispiel um:

  • eine Beschränkung der Bewegungs-Freiheit
  • eine Beschränkung des Kontakts mit der Außenwelt
  • ärztliche Behandlungen.

Dann kann man auch beantragen,
dass ein Gericht diese Einschränkung überprüft.

Die Rechte der Patienten und Patientinnen müssen geschützt werden.
Deshalb ernennen anerkannte Vereine
Patienten-Anwälte und Patienten-Anwältinnen:

  •  Im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich, in Oberösterreich,
    in Salzburg, in der Steiermark, in Tirol und in Wien
    ist der Verein VertretungsNetz zuständig.
  • In Vorarlberg ist das Institut für Sozialdienste zuständig.

Was sind Patienten-Anwälte und Patienten-Anwältinnen?

Patienten-Anwälte und Patienten-Anwältinnen haben
eine spezielle Ausbildung.
Sie sind unabhängig von den psychiatrischen Anstalten.
Sie sind zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Das bedeutet: Sie dürfen nicht weitersagen,
was die Patienten und Patientinnen ihnen erzählen.

Die Dienstleistungen der Patienten-Anwaltschaft sind kostenlos.
Es gibt auch Beratungen für Angehörige und für Menschen,
die sich freiwillig in einer psychiatrischen Anstalt aufhalten.
Die Patienten-Anwaltschaft berät auch
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von psychiatrischen Anstalten.

Aufgaben der Patienten-Anwälte und Patienten-Anwältinnen

  • Sie vertreten die Interessen der Patienten und Patientinnen
    gegenüber der Anstalt, in der sie untergebracht sind.
  • Sie vertreten die Patienten und Patientinnen
    in den Überprüfungs-Verfahren vor Gericht.
  • Sie unterstützen die Patienten und Patientinnen
    bei Problemen mit ihrer Unterbringung.
  • Sie beraten Patienten und Patientinnen zu allen Fragen
    im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Anstalt.

Unterstützung und Beratung

Wenn Sie in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht sind,
haben Sie das Recht auf ein Gespräch
mit dem zuständigen Patienten-Anwalt
oder der zuständigen Patienten-Anwältin.

Die Leitung der Anstalt muss Ihnen mitteilen,
wer Ihr Patienten-Anwalt oder Ihre Patienten-Anwältin ist.
Die Leitung der Anstalt muss auch das Gespräch
zwischen Ihnen und dem Patienten-Anwalt
oder der Patienten-Anwältin möglich machen.

Wie erreiche ich die Patienten-Anwaltschaft?

Die Standorte befinden sich direkt in den psychiatrischen Anstalten.
Sie finden die Namen und Büro-Adressen
der zuständigen Patienten-Anwälte und Patienten-Anwältinnen
auch in der Edikts-Datei.
Das ist die Adresse: https://edikte.justiz.gv.at/
In der Edikts-Datei stehen alle Bekanntmachungen von Gerichten.

Sie wollen wissen,
wie Sie Ihren Patienten-Anwalt oder Ihre Patienten-Anwältin erreichen können?
Melden Sie sich bei dem zuständigen Verein
oder direkt am Standort in der psychiatrischen Anstalt!

Verein Vertretungsnetz: Über uns (vertretungsnetz.at)

Verein Institut für Sozialdienste (nur in Vorarlberg): Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung: ifs - Institut für Sozialdienste