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Erwachsenen-Vertretung

Die Erwachsenen-Vertretung hieß früher Sachwalterschaft.
Es gibt 3 Arten der Erwachsenen-Vertretung:

  • Die gewählte Erwachsenen-Vertretung.
    Hier sucht sich eine Person selbst aus,
    wer sie vertreten soll.
    Die Person kann nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen.
    Sie versteht aber,
    was die Vertretung bedeutet.
  • Die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung.
    Die betroffene Person kann sich die Vertretung
    wegen ihrer Beeinträchtigung nicht selbst aussuchen.
    Gesetzliche Erwachsenen-Vertreter und Vertreterinnen können
    nur nahe Angehörige der betroffenen Person sein.
  • Die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung.
    Hier geht es um die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung.

Gerichtliche Erwachsenen-Vertretung

Für diese Personen bestellt das Gericht
gerichtliche Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen:

  • Volljährige Personen mit beeinträchtigter Entscheidungs-Fähigkeit,
    weil sie psychisch krank oder anders beeinträchtigt sind,
  • Volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten nicht für sich selbst erledigen können.

Volljährig bedeutet: Personen, die 18 Jahre alt oder älter sind.

In diesen Fällen ist eine gerichtliche Erwachsenen-Vertretung nicht zulässig:

  • Wenn eine volljährige Person mit Unterstützung selbst zurechtkommt.
    Die Unterstützung bekommt die Person zum Beispiel
    von ihrer Familie, Pflege-Einrichtungen,
    Einrichtungen der Behinderten-Hilfe oder vom psychosozialen Dienst.
  • Wenn es eine ausreichende Vertretung gibt.
    Diese Vertretung kann eine Vorsorge-Vollmacht sein oder
    eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenen-Vertretung.

Was macht die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung?

Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen handeln
für die vertretene Person.
Das Gericht bestimmt, in welchen Bereichen
die Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen
die Person vertreten dürfen.
Zum Beispiel: bei Amtswegen oder beim Abschluss eines Handy-Vertrages.

Die Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen müssen
die Wünsche und Vorstellungen der vertretenen Person berücksichtigen
und entsprechend handeln.

Wer kann gerichtlicher Erwachsenen-Vertreter
oder gerichtliche Erwachsenen-Vertreterin werden?

Das Gericht entscheidet, wer die Erwachsenen-Vertretung
für eine betroffene Person übernehmen soll.
Dabei geht es vor allem um das Wohl der betroffenen Person.

Diese Personen können gerichtliche Erwachsenen-Vertreter
und gerichtliche Erwachsenen-Vertreterinnen werden:

  • Personen, die in einer Vorsorge-Vollmacht genannt werden,
  • Personen, die in einer Vereinbarung
    über eine gewählte Erwachsenen-Vertretung genannt werden,
  • Personen, die in einer Erwachsenen-Vertreter-Verfügung genannt werden,
  • nahestehende Personen des betroffenen Menschen,
    vor allem Angehörige,
  • anerkannte Vereine,
  • Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen,
  • Notare und Notarinnen,
  • andere geeignete Personen.

Anerkannte Vereine für gerichtliche Erwachsenen-Vertretung

Die Vereine übernehmen die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung
vor allem für Personen,
die eine besonders gut ausgebildete Vertretung brauchen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereine übernehmen
die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung.
Sie sind:

  • für die Aufgaben ausgebildet
  • unabhängig
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet.
    Das bedeutet: Sie dürfen nicht weitersagen,
    was die vertretenen Personen ihnen erzählen.

Die Vereine überprüfen die Arbeit
ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
So stellen sie eine hohe Qualität sicher.

Erwachsenen-Schutz-Vereine und ihre Aufgaben

Das 2. Erwachsenen-Schutz-Gesetz ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Das Gesetz bestimmt die Aufgaben der Erwachsenen-Schutz-Vereine.

Was sind die Aufgaben der Erwachsenen-Schutz-Vereine?

  • Vorsorge-Vollmachten ausstellen,
  • gewählte und gesetzliche Erwachsenen-Vertretungen einrichten,
  • Erwachsenen-Vertretungen
    im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eintragen,
  • Unterstützung und Beratung zum Thema Erwachsenen-Vertretung,
  • Abklären der Lebens-Situation von Personen,
    die eine gerichtliche Erwachsenen-Vertretung bekommen sollen,
  • Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenen-Vertretung suchen.

Verein Vertretungsnetz (in allen Bundesländern außer Vorarlberg): Über uns (vertretungsnetz.at)

Verein Institut für Sozialdienste (nur in Vorarlberg): Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung: ifs - Institut für Sozialdienste