Erwachsenen-Vertretung
Die Erwachsenen-Vertretung hieß früher Sachwalterschaft.
Es gibt 3 Arten der Erwachsenen-Vertretung:
- Die gewählte Erwachsenen-Vertretung.
Hier sucht sich eine Person selbst aus,
wer sie vertreten soll.
Die Person kann nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen.
Sie versteht aber,
was die Vertretung bedeutet. - Die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung.
Die betroffene Person kann sich die Vertretung
wegen ihrer Beeinträchtigung nicht selbst aussuchen.
Gesetzliche Erwachsenen-Vertreter und Vertreterinnen können
nur nahe Angehörige der betroffenen Person sein. - Die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung.
Hier geht es um die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung.
Gerichtliche Erwachsenen-Vertretung
Für diese Personen bestellt das Gericht
gerichtliche Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen:
- Volljährige Personen mit beeinträchtigter
Entscheidungs-Fähigkeit,
weil sie psychisch krank oder anders beeinträchtigt sind, - Volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten nicht für sich selbst erledigen können.
Volljährig bedeutet: Personen, die 18 Jahre alt oder älter sind.
In diesen Fällen ist eine gerichtliche Erwachsenen-Vertretung nicht zulässig:
- Wenn eine volljährige Person mit Unterstützung
selbst zurechtkommt.
Die Unterstützung bekommt die Person zum Beispiel
von ihrer Familie, Pflege-Einrichtungen,
Einrichtungen der Behinderten-Hilfe oder vom psychosozialen Dienst. - Wenn es eine ausreichende Vertretung gibt.
Diese Vertretung kann eine Vorsorge-Vollmacht sein oder
eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenen-Vertretung.
Was macht die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung?
Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen handeln
für die vertretene Person.
Das Gericht bestimmt, in welchen Bereichen
die Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen
die Person vertreten dürfen.
Zum Beispiel: bei Amtswegen oder beim Abschluss eines Handy-Vertrages.
Die Erwachsenen-Vertreter und Erwachsenen-Vertreterinnen müssen
die Wünsche und Vorstellungen der vertretenen Person berücksichtigen
und entsprechend handeln.
Wer kann gerichtlicher Erwachsenen-Vertreter
oder gerichtliche Erwachsenen-Vertreterin werden?
Das Gericht entscheidet, wer die Erwachsenen-Vertretung
für eine betroffene Person übernehmen soll.
Dabei geht es vor allem um das Wohl der betroffenen Person.
Diese Personen können gerichtliche Erwachsenen-Vertreter
und gerichtliche Erwachsenen-Vertreterinnen werden:
- Personen, die in einer Vorsorge-Vollmacht genannt werden,
- Personen, die in einer Vereinbarung
über eine gewählte Erwachsenen-Vertretung genannt werden, - Personen, die in einer Erwachsenen-Vertreter-Verfügung genannt werden,
- nahestehende Personen des betroffenen
Menschen,
vor allem Angehörige, - anerkannte Vereine,
- Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen,
- Notare und Notarinnen,
- andere geeignete Personen.
Anerkannte Vereine für gerichtliche Erwachsenen-Vertretung
Die Vereine übernehmen die gerichtliche
Erwachsenen-Vertretung
vor allem für Personen,
die eine besonders gut ausgebildete Vertretung brauchen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereine
übernehmen
die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung.
Sie sind:
- für die Aufgaben ausgebildet
- unabhängig
- zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das bedeutet: Sie dürfen nicht weitersagen,
was die vertretenen Personen ihnen erzählen.
Die Vereine überprüfen die Arbeit
ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
So stellen sie eine hohe Qualität sicher.
Erwachsenen-Schutz-Vereine und ihre Aufgaben
Das 2. Erwachsenen-Schutz-Gesetz ist am 1. Juli 2018 in
Kraft getreten.
Das Gesetz bestimmt die Aufgaben der Erwachsenen-Schutz-Vereine.
Was sind die Aufgaben der Erwachsenen-Schutz-Vereine?
- Vorsorge-Vollmachten ausstellen,
- gewählte und gesetzliche Erwachsenen-Vertretungen einrichten,
- Erwachsenen-Vertretungen
im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eintragen, - Unterstützung und Beratung zum Thema Erwachsenen-Vertretung,
- Abklären der Lebens-Situation von Personen,
die eine gerichtliche Erwachsenen-Vertretung bekommen sollen, - Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenen-Vertretung suchen.
Verein Vertretungsnetz (in allen Bundesländern außer Vorarlberg): Über uns (vertretungsnetz.at)
Verein Institut für Sozialdienste (nur in Vorarlberg): Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung: ifs - Institut für Sozialdienste