Normalkostentarif
Am
1. Mai 2023 tritt die Normalkostentarifverordnung in Kraft, die zu BGBl. II Nr.
134/2023 im Bundesgesetzblatt kundgemachte wurde. Sie ist auf Leistungen der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 30. April 2023
bewirkt werden und kann untenstehend abgerufen werden.