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Normalkostentarif

Am 1. Mai 2023 tritt die Normalkostentarifverordnung in Kraft, die zu BGBl. II Nr. 134/2023 im Bundesgesetzblatt kundgemachte wurde. Sie ist auf Leistungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 30. April 2023 bewirkt werden und kann untenstehend abgerufen werden.