Normalkostentarif
Die aktuelle Entwicklung des Verbraucherpreisindex hat eine verordnungsmäßige Neufestsetzung von Gerichtsgebühren gemäß § 31a GGG notwendig gemacht, wobei die Änderungen mit 1. August 2026 wirksam werden.
Diese Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben, sodass die entsprechende Festsetzung durch das Bundesministerium für Justiz verpflichtend ist.
Diese Gebühren-Valorisierung erfordert gleichzeitig auch eine Neuerlassung der Verordnung über den Normalkostentarif. Diese tritt gleichfalls am 1. August 2026 in Kraft und ist auf Leistungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2026 bewirkt werden.