GGG-Richtlinie TP1 - 3 und 12 – Vergleichsgebühr
Neue
Richtlinie zum Gebühren- und Einbringungsrecht: GGG-Richtlinie TP 1-3 und 12 –
Vergleichsgebühr, zweite Fassung.
Die GGG-Richtlinie TP 1-3 und 12 – Vergleichsgebühr, zweite Fassung befasst sich insbesondere mit der ab dem 1. Oktober 2026 geltenden Pauschalgebühr für die Anmeldung einer Berufung nach Verkündung einer Entscheidung und der ebenfalls mit 1. Oktober 2026 in Kraft tretenden Gebührenpflicht für Verfahren zur Erlassung einstweiliger Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und vor Eingriffen in die Privatsphäre.