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GEG-Richtlinie IV: Löschungsrichtlinie

Neue Richtlinie zum gerichtlichen Einbringungsrecht: GEG-Richtlinie IV: Löschungsrichtlinie

Die Richtlinie befasst sich mit den Voraussetzungen der Löschung von Forderungen, die nach dem gerichtlichen Einbringungsgesetz (GEG) einzubringen sind, sowohl wegen Uneinbringlichkeit, als auch wegen Unverhältnismäßigkeit des behördlichen Verwaltungsaufwands. Darüber hinaus setzt sie sich mit der Verjährung von nach dem GEG einzubringenden Forderungen auseinander.