GEG-Richtlinie I: Vorschreibung und Einbringung von Gebühren, Kosten und Geldstrafen bei Insolvenz oder Tod des Zahlungspflichtigen
Die GEG-Richtlinie I regelt die Vorgehensweise der Vorschreibungsbehörde und der Einbringungsstelle im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zahlungspflichtigen und im Falle des Todes des Zahlungspflichtigen. Ferner ist geregelt, wie im Fall einer Gebührennachforderung vorzugehen ist, die aus einem Aktivprozess der Insolvenzmasse resultiert. Die Neufassung tritt an die Stelle der Stammfassung vom 18. 7. 2017 (GZ BMJ-Z18.200/0004-I 7/2017; eJABl Nr. 14/2017).
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