Gebühren- und Einbringungsrecht
In diesem Bereich finden Sie wichtige Informationen zum Gebühren- und Einbringungsrecht und die dazu veröffentlichten Richtlinien.
Seit 1. Jänner 2001 ist die Einbringungsstelle beim Oberlandesgericht Wien für das gesamte Bundesgebiet zuständig.
Die Einbringungsstelle ist eine besondere Verwaltungseinheit der Justiz und untersteht dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien.
Sie ist insbesondere dafür zuständig, Beträge, für deren Eingang das Gericht von Amts wegen zu sorgen hat (§ 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz – GEG), von den jeweils Zahlungspflichtigen einzubringen.
Auf den Webseiten des Oberlandesgerichtes Wien finden sich weitere Informationen zu den Aufgaben und zur Organisation der Einbringungsstelle.
- GEG-Richtlinie I
- GEG-Richtlinie II
- GEG-Richtlinie III
- GGG-Richtlinie TP1 - 3 und 12 – Vergleichsgebühr
- GGG-Richtlinie TP 4: Gebühren im Exekutionsverfahren
- GGG-Richtlinie TP 5 und 6
- GGG-Richtlinie TP 7
- GGG-Richtlinie TP 8
- GGG-Richtlinien TP 9
- GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung
- Normalkostentarif