Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
Sämtliche Informationen zu Rückstellung eines unrechtmäßig verbrachten oder vorenthaltenen Kindes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) bzw. der Verordnung Brüssel IIa finden sich im Internetauftritt des Bundesminsterium für Justiz (BMJ) und können über nachstehenen Link abgerufen werden.
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