Kinderbeistand
Was ist ein Kinderbeistand?
Ein Kinderbeistand ist ein psychosozial geschulter Begleiter mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson unterstützt er oder sie die Kinder in „stürmischen Zeiten“ für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Der Kinderbeistand fungiert gewissermaßen als „Sprachrohr des Kindes“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der bzw. dem Richter*in seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.
Wann werden Kinderbeistände bestellt?
Wenn das Pflegschaftsgericht über Obsorge oder Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet, auch zu hören, wie es dem Kind geht, was es möchte und wie es sich seine Zukunft vorstellt. Dazu kommen manchmal noch Vorladungen zum Jugendamt oder zu einer bzw. einem Gutachter*in. All das bringt für die Kinder – denen es in dieser Zeit ohnehin meist nicht sehr gut geht – zusätzliche Belastungen. Um diese möglichst zu verringern, kann für das Kind (die Kinder) ein Kinderbeistand bestellt werden.
Was ist die Aufgabe des Kinderbeistandes?
Aufgabe des Kinderbeistands ist es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, es über das Verfahren zu informieren und gemeinsam mit dem Kind seinen Wünschen und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör zu verschaffen. Ein Kinderbeistand ist ausschließlich parteiliche*r Vertreter*in der Interessen für das Kind und daher gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.
Die Justizbetreuungsagentur hat drei Informationsfolder aufgelegt, die nachstehend zur Ansicht angeboten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um grafische Druckvorlagen handelt.
August 2021
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